Die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht beruht auf über 25 Jahren Forschung und Entwicklung von Dr. Petra Bracht und Roland Liebscher-Bracht.
Wie sie herausgefunden haben, werden über 90% aller Schmerzen im Bewegungssystem von unserem Gehirn auf Grund von muskulär-faszialen Ungleichheiten „geschaltet“, um den Körper vor Arthrose,
Bandscheibenvorfällen und anderen Schädigungen zu schützen, durch sogenannte „Alarmschmerzen“.
Diesem Schmerzverursachenden Mechanismus wirkt die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht mit der eigens entwickelten „Osteopressur“ und den sogenannten „Faszien-Engpassdehnungen“ ursächlich und nachhaltig entgegen.
Gute Gründe für die Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht:
- Kann bei über 90% aller Schmerzen helfen
- Wirkt ohne Medikamente und Operationen
- Kann auch helfen, wenn Arthrose und Bandscheibenschäden bereits vorliegen
- Selbst „austherapierte“ Schmerzen können erfolgreich behandelt werden
- Hilfe zur Selbsthilfe: Nach der Behandlung erhalten Sie Ihr individuelles Übungsprogramm für Zuhause
- Völlig natürliche und ursächliche Behandlung der Schmerzen
Meist dauert es nicht länger als 60 Minuten, um die eigentliche Ursache eines Schmerzzustandes exakt zu diagnostizieren und mittels der einzigartigen Schmerzpunktpressur unmittelbar zu behandeln.
Schmerzfrei in 3 Schritten:
- Anamnese: Genaue Untersuchung der Beschwerden
- Osteopressur: Durch den Druck auf spezielle Knochenrezeptoren wird der Alarmschmerz gelöscht
- Engpassdehnung: Sie erlernen Ihre individuellen Übungen und führen diese regelmäßig durch, um die Schmerzfreiheit dauerhaft zu erhalten.
Typische Schmerzzustände sind:
- Migräne
- Kopf- und Nackenschmerzen
- Trigeminusneuralgie
- Schulterbeschwerden aller Art
- Tennis- oder Golfellenbogen
- Sehnenscheidenentzündung
- Karpaltunnelsyndrom
- Handgelenkbeschwerden
- Intercostalneuralgie
- Rückenschmerzen entlang der gesamten Wirbelsäule
- Ischialgien
- Hexenschuss
- Hüftgelenks-, Knie- und Fußgelenksschmerzen aller Art
- Krampfwaden
- Achillessehnenreizung
- Fersensporn
Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.